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Schwangerschaftsabbruch
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Schwangerschaftsabbruch - rechtliche Regelung

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich im Strafgesetz (StGB) geregelt.

 

Nach § 96 StGB ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten und zieht eine Freiheitsstrafe nach sich.

§ 97 StGB setzt die Strafbarkeit allerdings in definierten Fällen aus, nämlich
innerhalb der ersten 3 Monate einer Schwangerschaft (Fristenregelung), sofern die Abtreibung von einem Arzt/einer Ärztin nach vorhergehender ärztlichen Beratung durchgeführt wurde. Weder ist eine Begründung nötig noch eine rechtliche oder sozialpsychologische Beratung oder eine Bedenkzeit.

 

Auch nach der Dreimonatsfrist ist ein straffreier Abbruch in Österreich möglich, allerdings muss dann eine der angeführten Indikationen vorliegen, z.B. Gefahr einer schweren Schädigung des Kindes (eugenische bzw. embryopathische Indikation) oder Alter der Schwangeren (unter 14 Jahre).

Außerdem hält das Gesetz fest: Ärztinnen und Ärzte sowie in gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen tätige Personen, die an einem Abbruch mitwirken, dürfen nicht benachteiligt werden.

 

Anmerkung zur Fristenregelung

  • Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht einfach ein medizinischer Eingriff.
  • Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Frage, welche Rechte dem ungeborenen Kind zugesprochen werden.
  • Nach vielen Jahren der Auseinandersetzung, auch der Erfahrung in der Schwangerenberatung, plädieren wir für größtmögliche Entscheidungsfreiheit für Frauen ohne den Schwangerschaftsabbruch zu verharmlosen.
  • Die Fristenregelung sehen wir heute als Versuch eines Kompromisses zwischen unterschiedlichen berechtigten Interessen.

Die wahre Aufgabe liegt allerdings jenseits des Strafrechts:

  • Wie schaffen wir es, dass weniger Frauen ungewollt schwanger werden?
  • Wie können wir Frauen bestmöglich begleiten im Verständnis der besonderen Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten?
  • Wie können wir ein Klima in unserem Land schaffen, in dem Kinder willkommen sind und die Care-Arbeit selbstverständlich Aufgabe beider Elternteile ist?
  • Wie steigen wir aus dem rhetorischen und politischen Kampf um das Thema aus: ohne unsachliche Vereinfachung, mit Respekt vor dem Anfang des Lebens, der Entscheidungsfreiheit von Frauen und der Dramatik des Schwangerschaftskonflikts.
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