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Social Egg Freezing

Am 13. Juni 2025 verhandelte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die Zulassung von „Social Egg Freezing" (SEF). Das Tiefgefrieren der eigenen Eizellen ohne medizinischen Anlass, d. h. bloß als Reserve für eine mögliche spätere künstliche Befruchtung, ist derzeit in Österreich verboten.

Die Klägerin (37 Jahre alt) hält dies für verfassungswidrig. Das Verbot verstoße gegen die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Sie beantragte daher, die entsprechende Gesetzesbestimmung aufzuheben. Sie sei gesund und habe derzeit keinen Kinderwunsch, wolle aber ihre Eizellen für eine künftige künstliche Befruchtung einfrieren lassen. Flankiert wurde sie neben ihrem Anwalt von dem Fortpflanzungsmediziner Dr. Mathias Brunbauer. 

 

Bedenken von aktion leben

 

Wir haben im Vorfeld mehrfach zu „Social Egg Freezing" Stellung genommen.

 

Die sehr positiven Einschätzungen hinsichtlich Erfolgsrate und geringen Risiken teilen wir nicht. Es gibt Studien, die das Gegenteil behaupten. Nur die allerwenigsten Frauen nützen die Eizellen. Sie nützten sie nicht, weil sich die Rahmenbedingungen nicht geändert hatten, d.h. es war auch später nicht einfacher, Elternschaft zu leben. Andere hatten sie weiterhin keinen Partner/keine Partnerin und wollten nicht Single-Eltern sein. Manche waren vorher schon auf natürlichem Weg schwanger geworden. Die extrem ungünstige Kosten-Nutzen-Relation pro Geburt wird als Nachteil hervorgehoben.

 

Neben beherrschbaren geringen Nebenwirkungen haben Hormonstimulation und Eizellentnahme bei 0,1 bis 2 Prozent der Patientinnen schwerwiegende Nebenwirkungen durch ein schweres Hyperovulationssyndrom, das zu Blutgerinnseln, Atemnot, Bauchschmerzen, Austrocknung und Erbrechen führt. Schwangerschaften mit IVF bringen eine Reihe an Risiken mit sich wie die Neigung zu Bluthochdruck in der Schwangerschaft, Frühgeburten sowie ein geringes Geburtsgewicht des Kindes. Späte Schwangerschaften wiederum führen zu erhöhten Risiken für Schwangerschaftsdiabetes, Präeklampsie, Kaiserschnitten und Frühgeburten. 

 

Es geht um ein äußerst lukratives Geschäftsfeld. So formulierte der Reproduktionsmediziner Dr. Christian Egarter in seiner Stellungnahme für die Bioethikkommission zu Social Egg Freezing: „Dass die privaten IVF-Zentren meist großes Interesse an der generellen Zulassung von „social freezing“ aufweisen, ist wegen wirtschaftlicher Interessen nachvollziehbar." Lesenswert ist der gesamte Artikel, der Prozedere und Risiken sowie Kosten anführt.

 

Verfassungsgerichtshof legt Entscheidung über Sociall Egg Freezing in Händen der Frauen

 

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs fiel mit 6.10.2025 wie erwartet für eine Aufhebung des ausnahmslosen Verbots von Social Egg Freezing. Dieses Verbot verstoße gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK und sei daher verfassungswidrig. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2027 in Kraft. 

 

Gleichzeitig weist der Verfassungsgerichtshof auf Problemfelder hin und verweist auf den gesetzlichen Spielraum in der Verabschiedung von flankierenden Maßnahmen. Dazu gehörten beispielsweise Altersgrenzen sowie Aufklärungs- und Beratungspflichten.

 

Damit sollten eine freie und informierte Entscheidung der Frau ermöglicht und gesundheitlich besonders risikobehaftete Konstellationen ausgeschlossen werden.

 

Social Egg Freezing: Was wünschen wir den Frauen

 

Wichtig finden wir eine Begleitforschung und verlässliche Daten über die Praxis, damit Frauen sich informieren können. 

 

Wird das Feld dem Markt überlassen, fürchten wir, es wird sehr schnell ein unrealistisches Bild entstehen: Social Egg Freezing verschiebt die Lösung von Problemen, aber sie löst sie nicht. Sie kann Frauen ein bisschen Zeit verschaffen, wird aber zu späteren Schwangerschaften führen. Die meisten Frauen werden gar nichts davon haben, außer hohen Kosten.

 

Man darf nicht naiv und blind sein

 

Der ORF brachte im Report vom 17.6. einen Beitrag zum Thema, der den Stimmungwandel in der Politik von 2015 bis heute aufzeigt. Damals gab es noch ein klares Nein zu Social Egg Freezing, der Widerstand ist geschmolzen, aber nicht vollständig verschwunden.

 

SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner ist skeptisch. Sie verstehe Frauen, die das wünschen. Aber Druck von außen dürfe es nicht geben. Sie formulierte schriftlich "Deshalb braucht es klare gesetzliche Leitplanken, die echte Selbstbestimmung sicherstellen (...) Die Entscheidung, Eizellen vorsorglich zu entnehmen, darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell auf Kosten der körperlichen Integrität von Frauen werden".

 

Die ÖVP verwies auf die Entscheidung des VfGH. Man warte diese ab und werde sie "zur Kenntnis nehmen". Familienministerin Claudia Plakolm meinte im Standard sie sei "Sehr offen für die Debatte". Über jede Maßnahme, die dazu beiträgt, dass wir mehr Kinder bekommen, könne man gut debattieren.

 

Lesen Sie zum Thema auch das ausführliche Interview mit der Theologin und Bioethik-Expertin Angelika Walser. 

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