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aktion leben kritisiert Zurückhalten des Wochengeldes für Selbständige

Durch eine Änderung im Auszahlungsmodus warten selbstständig arbeitende Frauen nun viel länger auf das Wochengeld: „Eine sogenannte Vereinfachung der Verwaltung ist in der Praxis eine Schikane für selbständig arbeitende Frauen“, erklärt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich. Die Sozialversicherung für Selbständige, die SVS, zahlt Wochengeld seit erstem Juli nicht mehr monatlich aus, sondern nur mehr in zwei bzw. drei Tranchen, jeweils rückwirkend. Dadurch gibt es Monate ohne Einkommen. „Für viele Frauen und Familien ist das ein riesiges Problem“, verdeutlicht Martina Kronthaler.

 

Lena S. arbeitet selbständig und ist eine von mehreren Frauen, die sich mit diesem neuen Problem an die Schwangerenberatung von aktion leben wandte. Mit Schrecken stellte sie fest, dass sie erst nach der Geburt mit der ersten Auszahlung des Wochengeldes rechnen kann. Denn das Wochengeld wird von der Sozialversicherung für Selbständige (SVS) nicht mehr monatlich ausbezahlt, sondern nur mehr in sogenannte „Teilzeiträume“ gebündelt und dann rückwirkend überwiesen. Zwei Monate ohne Einkommen sind für Lena S. eine lange Zeit, die sie nicht leicht überbrücken kann.


Bündelung der Auszahlung existenziell bedrohlich
„Diese Bündelung in sogenannte ,Teilzeiträume‘ – die Zeit bis zur Geburt und die Zeit von der Geburt bis zum Ende des Mutterschutzes sowie die Zeit im Fall eines vorzeitigen Mutterschutzes – dient angeblich der Verwaltungsvereinfachung. Da hier Frauen existenziell bedrängt sind, lehnen wir diese Praxis ab. Wochengeld ist ein Einkommensersatz in einer Zeit, in der Frauen nicht arbeiten dürfen. Es ist oft das einzige Einkommen“, befindet Kronthaler.


Frauen in vorzeitigem Mutterschutz massiv betroffen
Ulla F. ist Physiotherapeutin und musste aus medizinischen Gründen bereits im 5. Monat der Schwangerschaft in Mutterschutz gehen. Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit fällt dadurch weg, arbeiten darf sie nicht mehr. Wochengeld bekommt sie aber auch noch nicht. Nach dem neuen Auszahlungsmodus der SVS kann Ulla frühestens mit Beginn des regulären Mutterschutzes mit der Auszahlung des Wochengeldes rechnen.


System bitte wieder umstellen!
„Frauen haben wochenlang kein Einkommen und stehen vor existenziellen Problemen, wenn sie nicht durch den Partner, die Familie oder Ersparnisse abgesichert sind. Wir plädieren deshalb dringend an die SVS, den Auszahlungsmodus des Wochengeldes wieder umzustellen“, fordert Kronthaler. „Es darf nicht sein, dass Versicherungen schwangere Frauen verunsichern und in Existenznöte bringen.“


Schwangerenberatung hilft weiter
Bei Fragen steht die Beratungsstelle von aktion leben allen schwangeren Frauen und werdenden Vätern gern zur Seite. Die auf Schwangerschaft spezialisierte psychosoziale Beratungsstelle von aktion leben ist kostenlos und auch telefonisch erreichbar. Bitte einen Beratungstermin vereinbaren: 01/512 52 21.

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