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Lebensanfang und –ende besonders schützenswert!

Angesichts des VfGH-Entscheids zur Sterbehilfe appelliert aktion leben an die Regierung: „Der Anfang und das Ende des Lebens müssen besonders geschützt werden. Hilfe darf nicht privaten Vereinen überlassen werden. Schutz des Lebens muss Vorrang haben.“

 

Hannes Hager, Präsident des unabhängigen Vereins aktion leben österreich, appelliert an die Politik, das Gesetz zur Beihilfe zum Suizid so zu gestalten, dass klar bleibt: Der Schutz des Lebens muss Vorrang haben! „Der Wunsch zu sterben ist ein Hilferuf. Jedes Leben ist wertvoll. Jeder Mensch soll die Sicherheit haben, dass ein menschenwürdiges Leben von allem Anfang bis zuletzt möglich ist. Dafür ist die entsprechende Hilfe und Begleitung sicherzustellen.“

 

Gravierende Versäumnisse am Lebensanfang

 

Der Verein sieht die Gefahr, dass Selbstbestimmung wieder als Ausrede dient, den Beistand für Menschen in sensiblen Phasen ihres Lebens privaten Vereinen zu überlassen. Präsident Hager erinnert daher an die Versäumnisse der Politik, sich mit dem Schutz des Lebens an seinem Anfang zu beschäftigen: „Mit dem Beschluss der Fristenregelung war für viele das Ziel erreicht, eine weitere Beschäftigung mit der Situation von schwangeren Frauen in Not unterblieb. Die Fristenregelung wurde zum politischen Erfolg stilisiert ohne konsequente Umsetzung der versprochenen begleitenden positiven Maßnahmen für den Schutz des Lebens. Die Betroffenen sieht niemand mehr. Dass Schwangerschaftsabbrüche möglichst vermieden werden sollen, weil es immer auch um das Leben eines Kindes geht, ist vielen nicht mehr bewusst. Der Staat ist säumig geblieben. Private Vereine werden in ihrem Bemühen, schwangeren Frauen in schwierigen Lebenslagen zur Seite zu stehen, von der Politik im Stich gelassen“, erläutert Hager.

 

Selbstbestimmung in verletzlichen Lebensphasen ist Illusion

 

„Wir haben große Sorge, dass Liberalisierung der Sterbehilfe ebenso missverstanden wird als Lösung des Problems statt als Auftrag an die Politik, möglichst alles zu tun, damit diese Regelung nicht zur Anwendung kommen muss. Suizid darf nicht zur Normalität werden oder zum Auftrag an Menschen, die anderen nicht zur Last fallen wollen. Das muss das zu verabschiedende Gesetz unmissverständlich klar machen“, betont Hager.

 

Die Politik ist jetzt umso mehr gefordert, umfassende Hilfe zur Verfügung zu stellen, persönliche Assistenz sowie Hospiz- und Palliativmedizin und vieles mehr auszubauen und wirklich für jeden Menschen leistbar zu machen. „Wir müssen weiter die Not wahrnehmen, die hinter jedem Suizidgedanken steht, und dieser Not durch Begleitung und Hilfe begegnen. Selbstbestimmung ist in existenziellen Krisen oft eine Illusion. Die Sicherheit gewollt und gehalten zu sein, das Fehlen oder Vorhandensein von spürbaren Unterstützungen sind entscheidend. Das gilt am Lebensende genauso wie am Lebensanfang“, schließt Hager.

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