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EU-Kommission gefährdet nationale Verbote von Leihmutterschaft

aktion leben lehnt den Vorschlag der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaft ab. „Es soll ausdrücklich auch Leihmutterschaft anerkannt werden. Dies widerspricht den nationalen Verboten zum Schutz von Frauen und Kindern“, erklärt Dr. Johann Hager, Präsident von aktion leben österreich.

 

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 an: „If you are parent in one country, you are parent in every country.” Es solle sichergestellt werden, dass Elternschaft, die in einem Land festgestellt wird, in jedem anderen Land der EU gilt. Die Elternschaft soll anerkannt werden unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde und unabhängig von der Art der Familie. Ziel sei, Rechtsunsicherheiten z.B. bei homosexuellen Eltern abzubauen und Regenbogenfamilien zu stärken.


Leihmutterschaft explizit als Anwendungsfall genannt
Die EU-Kommission erarbeitete daraufhin einen Vorschlag für eine Richtlinie, nach der die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt wird. „In der Folgenabschätzung, die im Dezember 2022 veröffentlicht wurde, sind Anwendungsfälle angeführt, darunter ist auch ein Fall von Leihmutterschaft“, erläutert Hager.


Alle Kinderrechte achten!
„Kinder sollen nicht irgendwo stranden oder illegal werden“, betont Hager. „Wir lehnen den Vorschlag dennoch ab, da Leihmutterschaft damit pauschal anerkannt werden würde. Und Leihmutterschaft widerspricht in mehrfacher Hinsicht Kinder- und Frauenrechten.“ Den ernsten Bedenken gegenüber Leihmutterschaft, die auch das EU-Parlament wiederholt äußerte und die zu mehreren nationalen Verboten führten, wird nicht Rechnung getragen: „Im Gegenteil würden nationale Verbote sogar wirkungslos“, kritisiert Johann Hager, Präsident von aktion leben österreich.


Stellung nehmen
Bis 13.2.2023 gibt es erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, die aktion leben als eine von vielen Organisationen wahrnehmen wird. Danach wird das EU-Parlament konsultiert und im EU-Rat darüber abgestimmt.


Die Stellungnahme von aktion leben im Wortlaut:
We disapprove of the Commission's proposal for the recognition of parenthood between Member States because that means recognising surrogacy. Surrogacy is a highly controversial technique that violates women's rights, children's rights and human rights. According to the European Parliament, this is a „serious problem as it represents the exploitation of the female body and its reproductive organs“. A global recognition of surrogacy contracts would go against national bans on surrogacy in many EU countries, which are designed to protect women and children. Surrogacy underestimates the importance of pregnancy for women and children. We consider it negligent to minimize the potentially dangerous effects of this technique in order to fulfil the understandable desire for children. The Commission should instead work to enforce an international ban on surrogacy and to protect women and children. The mother must be the woman who gave birth to the child.


Stellungnahme übersetzt:
Wir lehnen den Vorschlag der Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaft ab, da er die Anerkennung von Leihmutterschaft bedeutet. Leihmutterschaft ist eine höchst umstrittene Technik, die Frauen- und Kinderrechte verletzt und gegen Menschenrechte verstößt. Sie ist laut EU-Parlament ein „ernstes Problem, das die Ausbeutung des weiblichen Körpers und seiner reproduktiven Organe darstellt“. Eine pauschale Anerkennung von Leihmutterschaftsverträgen würde im Gegensatz zu nationalen Verboten von Leihmutterschaft in vielen Ländern der EU stehen, durch die Frauen und Kinder geschützt werden sollen. Leihmutterschaft unterschätzt die Bedeutung der Schwangerschaft für Frauen und Kinder. Eine Verharmlosung dieser Technik, um verständliche Kinderwünsche zu erfüllen, halten wir für fahrlässig. Die Kommission sollte sich vielmehr dafür einsetzen, ein internationales Verbot von Leihmutterschaft durchzusetzen und Frauen wie Kinder zu schützen. Als Mutter muss die Frau gelten, die das Kind geboren hat.

 

Die Richtlinie und alle Stellungnahmen bisher finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12878-Grenzuberschreitende-familiare-Situationen-Anerkennung-der-Elternschaft_de

 

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