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OGH-Erkenntnis zu Kind als „Schadensfall“: aktion leben fordert Paradigmenwechsel im Gesetz!

Die aktuellen Urteile zu „wrongful birth“ und „wrongful conception“ verstärken die Vorstellung von Kindern als „Schadensfall“ und nähren die Illusion, jedes Kind müsse ein Wunschkind sein. aktion leben fordert den Gesetzgeber auf, einen anderen, solidarischen Kurs einzuschlagen.

 

„Wir halten es angesichts der OGH-Urteile für dringend geboten, dass der Gesetzgeber tätig wird. Die berechtigte Sorge der Ärzt:innen vor Haftung verändert weiter die Schwangerenvorsorge und nährt die Vorstellung, Schwangerschaften seien vollständig planbar“, so Johann Hager, Präsident von aktion leben österreich. „Die Urteile machen es schwerer, ein ungeplantes Kind oder ein Kind, bei dem eine Auffälligkeit festgestellt wurde, anzunehmen. Den Urteilen liegt die Sicht zugrunde, dass das Leben eines Menschen ein ,Fehler‘ sein könne. Sie lasten nicht nur den Mehraufwand für behinderte Kinder Ärzt:innen an, sondern legen Eltern nahe, bei unerwünschten Geburten nach misslungenen Eingriffen zur Verhütung zu klagen. "Dies ist ein verheerendes Signal an die Kinder: ihr wart nicht willkommen", erläutert Hager.

 

Kind als Schadensfall

Im Fall von Kindern, die mit einer schweren Behinderung geboren wurden, wurde argumentiert, den Eltern, die finanziell besonders belastet seien, müsse durch Zuerkennung des Schadenersatzes, der den Unterhalt für die gesamte Existenz bedeutet, geholfen werden. Nun haften Ärzt:innen auch für den Fall der unerwünschten Schwangerschaft eines gesunden Kindes, das trotz Eileiterunterbindung oder Vasektomie geboren wird. Der OGH hat in seiner Entscheidung „wrongful conception“ mit „wrongful birth“ auf eine Ebene gestellt. Hager erklärt die Folgen: „Dies führt dazu, dass ein Kind durch die Hintertür zum Schadensfall erklärt wird!“

 

Der Gesetzgeber ist gefordert

Der OGH weist selbst in seinem Urteil darauf hin: Eine rechtliche Sonderlösung für diesen Schadenersatzbereich müsse der Gesetzgeber treffen. Dazu habe er sich aber bisher nicht habe entschließen können. Hager hält einen Paradigmenwechsel für dringend nötig: „Eugenisches Gedankengut – wie im Fall von wrongful birth - darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Kommen Kinder ungeplant ins Leben ihrer Eltern, ist dies eine große Herausforderung, die aber bewältigt werden kann. Der Mensch hat immer einen Wert!“

 

Die Forderungen von aktion leben lauten daher

aktion leben bekräftigt die Forderungen ihrer von 62.550 Bürger:innen unterstützen Bürgerinitiative „Mit Kindern in die Zukunft“ (2009).

  • Änderung des ABGB, sodass Arzt:innen nur dann haften, wenn sie eine Behinderung verursacht haben
  • Statt Schadenersatz solidarische Unterstützung der Gesellschaft für Kinder und ihre Eltern, wenn sie Hilfe benötigen
  • EINE zuständige Anlaufstelle für alle Behördenwege für Eltern behinderter Kinder
  • Evaluation der Folgen dieser Urteile für die Schwangerenvorsorge zu angstbestimmter Risikoinformation
  • Aufarbeitung der Folgen dieser Urteile für die verurteilten Ärzt:innen

„Behinderung gehört zum Leben!“

Durch diese Rechtsprechung werden auch Eltern diskriminiert, wenn die Behinderung nicht erkennbar war oder trotz Kenntnis der möglichen Behinderung sie ja zu ihrem Kind sagen.

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